Auto verleihen – Freundschaftsdienst mit Folgen

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Auslandsaufenthalt: Frau im Auto sucht den Weg

Wer sein Auto verleiht, sollte bei aller Freundschaft dennoch einige Dinge beachten:

Wohin und wofür?

Erkundigen Sie sich genau, wohin die Fahrt gehen soll. Wenn am Ende mehr Kilometer auf dem Tacho landen als gedacht, kann das ganz schön ärgerlich sein. Auch für Ausflüge ins Gelände sollte man sein Auto nur verleihen, wenn dieses auch dafür geeignet ist.

Unfall – und wer zahlt den Schaden?

Kommt es mit einem geliehenen Privatfahrzeug zu einem Schaden Dritter, springt üblicherweise die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters ein. Das hat für den Versicherungsnehmer den unangenehmen Effekt, dass er in vielen Fällen zukünftig eine höhere Prämie zahlen muss. Klären Sie also vor der Fahrt, wer bei einem Unfall den Schaden beziehungsweise den Selbsterhalt oder die Höherstufung übernimmt.

Ratsam ist es auch, sich im Vorfeld bei seiner Versicherung zu erkundigen, wie solche Fälle geregelt werden. In manchen Verträgen ist ein sogenannter „Lenker-Rabatt“ eingeschlossen, welcher greift, wenn jemand anders mit dem Auto fährt und einen Unfall baut. Achtung: Für Fahrer unter 21 Jahren gibt es oft spezielle Selbstbeteiligungsregelungen, die für den Versicherten nicht gegolten hätte.

Kostspielige Gefälligkeit

Das Auto ist längst zurückgegeben, die Fahrt schon lange vergessen, doch plötzlich landet ein Strafzettel im Briefkasten. In diesem Fall ist es gut, wenn man vorher mit dem Ausleiher darüber gesprochen hat. Obwohl es für manche selbstverständlich ist, dass der eigentliche „Raser“ die Knolle übernimmt, ist dies nicht für jeden der Fall. Allerdings ist es eine Überlegung wert, erst einmal selbst zu zahlen und die Sache dann untereinander zu regeln.

Schwer bepackt

Eine Besonderheit gilt es zu beachten, wenn mit dem verliehenen Fahrzeug (oder Anhänger), Möbel, Bretter oder ähnliches transportiert werden. Laut KFG § 103 hat nämlich nicht nur der Fahrer, sondern auch der Zulassungsbesitzer dafür Sorge zu tragen, dass Ladungen den Vorschriften entsprechend gesichert werden. Bei einem Vergehen des Fahrers erhalten also auch Sie als Verleiher einen Strafbescheid.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Trotz aller Solidarität und Freundschaft - oder gerade deswegen – ist es immer besser auf der sicheren Seite zu sein. Lassen Sie sich von Personen, die Ihr Auto leihen, also vorher immer den gültigen Führerschein zeigen. Unfälle passieren. Doch wer im Vorfeld alle wichtigen Dinge abklärt, den erwartet im Nachhinein auch keine böse Überraschung.

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